Heimkosten

Unsere Kosten

Bei gesetzlich pflegeversicherten Bewohnerinnen und Bewohnern erfolgt, nach Einstufung in einen Pflegegrad (PG), die Abrechnung der gesetzlich geregelten Zuschüsse direkt mit der Pflegekasse. Die Kosten, die darüber hinausgehen (Eigenanteil), werden der Bewohnerin/dem Bewohner in Rechnung gestellt. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 – 5 erhalten von ihrer Pflegekasse einen Leistungszuschlag zu ihrem zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Verweildauer in der Einrichtung ab: Im ersten Jahr 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und danach 75 Prozent.

Die monatlichen Entgelte werden aufgrund der derzeitig gültigen Vergütungsvereinbarungen erhoben.

Sozialleistungen müssen individuell bei den zuständigen Ämtern beantragt werden.

Kostenübersicht

der verschiedenen Pflegegrade

Im monatlichen Entgelt enthalten:

Pflegeentgelt

– Durchführung der erforderlichen pflegerischen Maßnahmen
– Erbringung der medizinischen Behandlungspflege
– 24-Stunden-Betreuung durch qualifiziertes Fachpersonal
– aktivierende Freizeitgestaltung

Unterkunft & Verpflegung

– täglich frisch zubereitete Mahlzeiten (Sonderkost nach Bedarf)
– bedarfsgerechte Getränkeversorgung
– regelmäßige Reinigung des Zimmers, der Fenster,
   der sanitären Anlagen und Gemeinschaftsflächen
– Bereitstellung und Austausch der Bettwäsche und der Handtücher
– Betriebskosten inkl. Strom und Heizung
– Teilnahme an Veranstaltungen

Investitionskosten

– Nutzungskosten für das Zimmer und die Gemeinschaftsflächen
– komplett ausgestattete Zimmer
– Notrufanlage an jedem Pflegebett und in den Sanitäranlagen
– Wartung und Instandhaltung der technischen Einrichtungen

Mein Heimvorteil.

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